Jameda-Löschanträge: So läuft das Prüfverfahren wirklich
Kaum ein Portal beschäftigt Arztpraxen so sehr wie Jameda. Dabei ist das Prüfverfahren für beanstandete Bewertungen klar geregelt – wer es kennt, beanstandet erfolgreicher.
Der Ablauf: Nach einer Beanstandung fordert Jameda die Verfasserin oder den Verfasser auf, den Behandlungskontakt zu belegen. Kommt kein ausreichender Nachweis, wird die Bewertung entfernt. Genau deshalb ist der Hinweis auf einen unklaren Behandlungskontakt der wirksamste Hebel – nicht die Diskussion über den Inhalt.
Die Fristen: Das Verfahren dauert in der Regel einige Tage bis Wochen und lässt sich von außen nicht beschleunigen. Wichtig ist eine präzise, vollständige Erstbeanstandung – Nachbesserungen kosten Zeit.
Die Rechtslage: Der Bundesgerichtshof hat die Position von Ärztinnen und Ärzten gegenüber Bewertungsportalen in mehreren Entscheidungen gestärkt, etwa bei der Frage, wann ein Profil gegen den Willen der Praxis geführt werden darf. Für Löschanträge heißt das: Portale müssen Beanstandungen ernsthaft prüfen.
Und die Schweigepflicht? Praxen dürfen in ihren Antworten keine Behandlungsdetails offenlegen – auch dann nicht, wenn die Bewertung selbst Details nennt. Das wird in der Praxis am häufigsten übersehen.
Wir übernehmen Beanstandung und Kommunikation mit den Portalen komplett – Details auf unserer Seite Jameda & Arztportale und im Spezialangebot arzt-bewertungsschutz.de.


