Schweigepflicht: Der häufigste Fehler beim Beantworten von Patientenbewertungen
„Sie waren bei uns wegen …“ – schon dieser halbe Satz in der Antwort auf eine Patientenbewertung kann eine Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht sein. Der häufigste Fehler im Bewertungsmanagement von Praxen passiert nicht in der Bewertung, sondern in der Antwort darauf.
Warum das so heikel ist: Die Schweigepflicht umfasst bereits die Tatsache, dass ein Behandlungsverhältnis besteht. Wer öffentlich antwortet und dabei bestätigt oder andeutet, dass die Person Patientin oder Patient war, gibt geschützte Informationen preis – selbst wenn die Bewertung anonym wirkt.
So geht es richtig: Antworten Sie allgemein, freundlich und ohne jeden Fallbezug: Bedauern ausdrücken, die eigenen Qualitätsstandards benennen, ein Gespräch über die bekannten Praxis-Kontaktwege anbieten. Nie Diagnosen, Termine, Abläufe oder auch nur die Bestätigung eines Besuchs.
Vorlagen helfen: Wer im Praxisalltag schnell reagieren muss, sollte mit geprüften Antwortvorlagen arbeiten, statt jedes Mal neu zu formulieren. Das senkt das Risiko und spart Zeit.
Wir stellen unseren Kunden schweigepflichtkonforme Reaktionsvorlagen bereit – mehr dazu unter Bewertungs-Monitoring & Reputationsaufbau.


